Donnerstag, Oktober 10, 2024
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Wassergeld und Kanalgebührenabrechnung 2021

Ablesen der Wasseruhren für die Erstellung der Wassergeld und Kanalgebührenabrechnung 2021.

Wir weisen darauf hin, dass für die Erstellung der Wassergeld und Kanalgebührenabrechnung 2021 die Wasseruhren von den jeweiligen Hauseigentümern abgelesen und die entsprechenden Zählerstände der Gemeinde bis zum 31. Dezember 2021 mitgeteilt werden sollen.

Hierfür wird bis zum 03. Dezember 2021 jedem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten eine Selbstablesekarte zugesandt. Auf dieser Karte Sind alle Zählernummern der Wasseruhren abgedruckt für die zur Erstellung der Wassergeld- und Kanalgebührenabrechnung ein Zählerstand benötigt wird. Die abgelesenen Zählerstände Sind neben die entsprechenden Zählernummern auf die Karte einzutragen.

Die ausgefüllte Ablesekarte bitten wir umgehend zurückzusenden Oder bei der Gemeindeverwaltung abzugeben; es entstehen hierfür keine Portokosten.

Die Zählerstände können auch online abgegeben werden. Auf unserer Homepage www.fernwald.de finden Sie, ab dem 03.12.2021, einen entsprechenden Link zum Online Portal. Dort melden Sie sich bitte mit Ihrem Kassenzeichen und der Zählernummer an. Anschließend können Sie ganz bequem die Zählerstände eingeben.

Oder Sie benutzen den abgedruckten QR Code auf der Selbstablesekarte. QR-Codes lassen sich mit Smartphones und Tablets mit der vorhandenen Fotofunktion Oder einer kostenlosen App lesen. Starten Sie die App und richten Sie die Kamera des Smartphones oder Tablets auf den QR-Code. Sobald der Code erkannt wurde, werden Sie zum Online Portal weitergeleitet und Können die Zählerstände eingeben.

Alternativ können die Zählerstände auch weiterhin per Email (grodd@fernwald.de) mitgeteilt werden. Sollte eine Ablesemitteilung nicht bis zum 31. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung
vorliegen, erfolgt eine Schätzung des Verbrauches. Sofern im Laufe des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen wurde, wird dieser bei der Abrechnung berücksichtigt.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Der Gemeindevorstand