Donnerstag, April 18, 2024
Allgemein

1.000 Bäume für Fernwald – Anträge nun möglich

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 09.11.2021 das unten stehende Antragsformular beschlossen und es steht den Bürgern nun die Möglichkeit offen, sich Obst- und Laubbäume bezuschussen zu lassen.

Folgende Regelungen zur Förderung müssen eingehalten werden:

  • Nur Neuanpflanzungen, keine Ersatzanpflanzungen.
  • Ausschließlich hochstämmige, standortgerechte Laub- und Obstbäume (Erwerb in Baumschulen).
  • Keine Förderung für Anpflanzung und Pflege
  • Die Bäume müssen in den Gemarkungen der Ortsteile Steinbach, Annerod und Albach gepflanzt werden.
  • Für die vorgesehene(n) Neuanpflanzung(en) muss ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Dabei sollte um den Baumstamm ein Radius von mind. 4m eingehalten werden.
  • bis 3 Bäume pro Wohnbaugrundstück, jedoch höchstens 1 Baum pro 100m2 Rasen-/ Wiesenfläche.
  • Neuanpflanzungen außerhalb der bebauten Ortslage werden auch gefördert, wenn sie dem geltenden Landschaftsplan entsprechen und die Gemeinde bzw. Forstverwaltung der Neuanpflanzung zustimmt. Die schriftliche Zustimmung ist vorab einzuholen.
  • Der Eigentümer verpflichtet sich zur Pflege der gemeindlichen geförderten Bäume sowie die Pflicht zur Ersatzbepflanzung, sollte ein gemeindlich geförderter Baum auf Veranlassung des Grundstückeigentümers gefällt bzw. beseitigt werden. Die Gemeinde behält sich vor, dies zu überprüfen.
  • Es werden nur die tatsächlich nachgewiesenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 € pro Baum gefördert.
  • Die Einkaufsrechnungen der Gehölze für das Jahr 2021 werden rückwirkend ab dem 01.01.2021 anerkannt. Einkaufsrechnungen ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 müssen innerhalb von 2 Monaten ab Kaufdatum bei der Gemeindeverwaltung Fernwald eingereicht werden.
  • Mit der Beantragung der Fördermittel und der Einreichung der Einkaufsrechnung ist die Pflanzung des Baumes / der Bäume durch ein Foto nachzuweisen.

Das Antragsformular als PDF zum Download.