Ablesen der Wasseruhren für die Erstellung der Wassergeld und Kanalgebührenabrechnung 2018
Wir weisen darauf hin, dass für die Erstellung der Wassergeld und Kanalgebührenabrechnung 2018 die Wasseruhren von den jeweiligen Hauseigentümern abgelesen und die entsprechenden Zählerstände der Gemeinde bis zum 15. Dezember 2018 mitgeteilt werden sollen.
Hierfür wurde bis zum 04. Dezember 2018 jedem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten eine Selbstablesekarte zugesandt.
Auf dieser Karte sind alle Zählernummern der Wasseruhren abgedruckt für die zur Erstellung der Wassergeld- und Kanalgebührenabrechnung ein Zählerstand benötigt wird. Die abgelesenen Zählerstände sind neben die entsprechenden Zählernummern auf die Karte einzutragen.
Die ausgefüllte Ablesekarte bitten wir umgehend zurückzusenden oder bei der Gemeindeverwaltung abzugeben; es entstehen hierfür keine Portokosten. Die Zählerstände können ebenso alternativ per Fax (06404-912912) oder Email (balser@fernwald.de) mitgeteilt werden. Sollte eine Ablesemitteilung nicht bis zum 18. Dezember 2018 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen, erfolgt eine Schätzung des Verbrauches. Sofern im Laufe des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen wurde, wird dieser bei der Abrechnung berücksichtigt. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Der Gemeindevorstand