Donnerstag, Dezember 5, 2024
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Ablesen der Wasseruhren für die Erstellung der Wassergeld- und Kanalgebührenabrechnung 2023

Wir weisen darauf hin, dass für die Erstellung der Wassergeld und Kanalgebiührenabrechnung 2023 die Wasseruhren von den jeweiligen Hauseigentümern abgelesen und die entsprechenden Zahlerstände der Gemeinde bis zum 31. Dezember 2023 mitgeteilt werden sollen. Hierfür wird bis zum 04. Dezember 2023 jedem Hauseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten eine Selbstablesekarte zugesandt.

Auf dieser Karte sind alle Zählernummern der Wasseruhren abgedruckt für die zur Erstellung der Wassergeld- und Kanalgebührenabrechnung ein Zahlerstand benötigt wird. Die abgelesenen
Zahlerstände sind neben die entsprechenden Zählernummern auf die Karte einzutragen. Die ausgefüllte Ablesekarte bitten wir umgehend zurückzusenden oder bei der Gemeindeverwaltung abzugeben; es entstehen hierfür keine Portokosten.

Die Zahlerstände können auch online abgegeben werden. Auf unserer Homepage www.fernwald.de finden Sie, ab dem 04. Dezember 2023 einen entsprechenden Link zum Online Portal. Dort
melden Sie sich bitte mit Ihrem Kassenzeichen und der Zählernummer an. Anschließend können Sie ganz bequem die Zahlerstände eingeben. Oder Sie benutzen den abgedruckten QR Code auf
der Selbstablesekarte. Sobald der Code erkannt wurde, werden Sie zum Online Portal weitergeleitet und können die Zahlerstände eingeben.

Alternativ können die Zahlerstände auch weiterhin per Email (stachainczyk@fernwald.de) oder Telefon (06404 / 91 29 -20) mitgeteilt werden. Sollte eine Ablesemitteilung nicht bis zum 03. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung vorliegen, erfolgt eine Schätzung des Verbrauches.

Sofern im Laufe des Jahres ein Zählerwechsel vorgenommen wurde, wird dieser bei der Abrechnung berücksichtigt. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Der Gemeindevorstand