Dienstag, April 16, 2024
Allgemein

Die Grundsteuerreform in Hessen

Die Hessische Steuerverwaltung wird im Sommer Eigentümerinnen und Eigentümern mit Grundbesitz in Hessen auf dem direkten Weg ein individuelles Informationsschreiben per Post zukommen lassen.

Es soll demnächst eingehen, und damit rechtzeitig zur Abgabe der Erklärung, die vom 1. Juli bis Ende Oktober 2022 vorgesehen ist. Alle Finanzämter sind von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, online einen Anruftermin zu buchen. Das Finanzamt ruft dann zum gewünschten Termin zurück (https://finanzamt.hessen.de/Service /Anrufservice-buchen).

Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) steht mit der hessenweiten Servicehotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit, von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos.

Weitere Möglichkeiten sich zu informieren:

Finanzamt Gießen Telefon: 0641 / 4800 -100
Schubertstraße Telefax: 0641 / 4800 -1590
35392 Gießen

  • www.grundsteuer.hessen.de
  • https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/grundsteuer-faqı
  • https://finanzamt.hessen.de /informationen-zur-vorbereitung-auf-die -erklaerungsabgabe-ab-1-juli-2022