Freitag, November 1, 2024
Allgemein

LICHT AUS!

Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung.

Wann?
Von 0 Uhr bis 6 Uhr

Wo?
An allen Straßn, mit folgenden Ausnahmen: unsere Fußgangerüberwege (Zebrastreifen)

Warum?

Mit dieser Maßnahme kann die Gemeinde pro Jahr einen Großteil der Energiekosten einsparen. Der CO2-Ausstofs wird um ca. 30 Tonnen pro Jahr verringert. Auch der positive Effekt für die Umwelt ist ein gutes Argument: die Lichtverschmutzung innerhalb der Gemeinde wird deutlich reduziert, zum Wohle von Tieren und Pflanzen.

Gibt es negative Erfahrungen?

Bei den Städten und Gemeinden, die eine Nachtabschaltung schon seit Jahren praktizieren (z.B. Buseck, Staufenberg), haben sich keine negativen Auswirkungen ergeben – weder bei der Verkehrssicherheit noch beim Kriminalitatsaufkommen.

Wäre der flachendeckende Einsatz von LED-Leuchten nicht besser?

Langfristig erzielt man die besten Ergebnisse durch eine Kombination: LED-Leuchten plus Nachtabschaltung spart den meisten Strom. Daher wird die Beleuchtung in 2023 umgerüstet werden.

Was müssen Autofahrer beachten?

An den Leuchten, die nachts abgeschaltet werden, wird es eine Markierung geben (roter Streifen auf weißem Hintergrund). Abgestellte Fahrzeuge müssen hier für andere Verkehrsteilnehmer durch das Parklicht erkennbar sein. Durch die Abschaltung der Straßenbeleuchtung muss das Fahrverhalten insgesamt angepasst werden (geringere Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit).

Warum bleibt in bestimmten Bereichen das Licht an?

Weil es technisch aktuell nicht möglich ist, einzelne Lampen separat anzusteuern. Wenn bestimmte Verkehrspunkte (zum Beispiel Fußgängerüberwege) beleuchtet bleiben sollten, müssen die zugehorigen Einschaltstellen aktiviert sein. An diesen Einschaltstellen hangen jedoch mitunter gesamte Stralsenziige, die folglich auch vorerst weiterhin beleuchtet werden.

Weitere Energieeinsparmaßnahmen der Gemeinde

  • Verwaltungsgebaude sollen mindestens zwischen den Jahren fur den Zeitraum vom 24. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 geschlossen bleiben. Dadurch kann die Beheizung der Verwaltungsgebaude auf einen Frostschutz abgesenkt werden. Die Bearbeitung von Aufgaben, die zwingend auch wahrend dieser Zeit erledigt werden mussen, soll auf konzentrierten Flächen erfolgen, so dass nur ein unbedingt erforderliches Mindestmaß an Räumen beheizt werden müssen. Gleichzeitig wurden die Büroraume mit „smarten Heizkörperventilen“ ausgertüstet, um eine gezielte und somit hoch effiziente Beheizung zu ermöglichen.
  • Verkürzung der Heizperiode: Die Dauer der Heizperiode soll in den Verwaltungsgebäuden vom 15. Oktober 2022 bis 31. Marz 2023 verkürzt werden.
  • Reduzierung von Weihnachtsbeleuchtung. Die Weihnachtsbeleuchtung wird an die Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung gekoppelt.
  • Temperaturabsenkung in Turn- und Sporthallen. In den Turn- und Sporthallen soll die Mindest-Raumtemperatur entsprechend den Empfehlungen des Hessischen Städtetages sowie des DOSB um zwei Grad Celsius von 17 auf 15 Grad Celsius abgesenkt werden.
  • Warmes Duschen wird weiterhin möglich sein.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen setzt die Gemeinde ein Zeichen zum nachhaltigen und konsequenten Energiesparen. Die Belastungen für Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger wurden dabei auf ein Mindestmaß reduziert.

Lassen Sie uns gemeinsam gut durch den Winter kommen!

lhr
Manuel Rosenke

Burgermeister