Bäume und Sträucher an Straßen-, Rad-, Geh-, und Feldwegen zurückschneiden
Was versteht man unter einem Lichtraumprofil? Das ist die Höhe, die über Fahrbahn und Gehweg sowie Feldweg frei von jeglicher Behinderung bleiben muss.
In genauen Zahlen ausgedrückt, muss der lichte Raum über Gehwegen 2,30 m, Radwegen 2,50 m und Fahrbahnen (einschließlich Feldwege) mindestens 4,50 betragen.
Häufig kommt es vor, dass Äste von Bäumen und Sträuchern und andere Anpflanzungen in den öffentlichen Straßenbereich einschließlich Geh-, Rad- und Feldwege hineinragen und dadurch den fließenden Verkehr, aber auch Fußgänger auf Gehwegen sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge behindern.
Dies führt zu einer Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit, denn den Fahrzeugführern wird die Sicht auf Straßenkreuzungen und -einmündungen versperrt.
Ferner können Fußgänger und Radfahrer durch überhängende Zweige verletzt werden und an landwirtschaftlichen Fahrzeugen Schäden entstehen. Zwar ist der Wunsch verständlich, Außenstehenden keinen Einblick in den Privatbereich geben zu wollen, doch kann eine Nachlässigkeit in der Beschneidung von Bäumen und Sträuchern für den Grundstücksbesitzer teuer werden, wenn Schadensersatzforderungen auf ihn zukommen.
Es werden deshalb alle Grundstücksbesitzer gebeten, in ihrem eigenen Interesse die erforderlichen Auslichtungen Ihrer Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, nach den oben genannten Maßen, in den nächsten Tagen vorzunehmen.
Der Gemeindevorstand