Freitag, November 1, 2024
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Das Schadstoffmobil kommt

Neu:

Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße können ab Januar 2014 am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Das Schadstoffmobil fährt zweimal jährlich jeden Ortsteil in Stadt und Landkreis Gießen an. Wer die Termine in der direkten Umgebung nicht wahrnehmen kann, kann die regelmäßigen Abgabetermine nutzen.

Diese sind:

– Neu:

ARBEIT SH InBieTene ll:

im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220).

Den monatlichen Termin in Linden bei Fa. Veolia gibt es nicht mehr.

– Neu:

Am jeweils ersten Freitag im Monat von 15 – 17 Uhr auf dem Festplatz auf der Helle in Laubach. Den monatlichen Termin am vierten Samstag in Laubach gibt es nicht mehr.

– Neu:

Ab Mittwoch, 5. Februar 2014, können Gewerbebetriebe am jeweils ersten Mittwoch im Monat von 9 – 11 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220) im Rahmen der gesetzlichen Kleinmengenregelung gefährliche Abfälle (gegen Übernahmeschein und kostenpflichtig wie bisher) am Schadstoffmobil abgeben.

Den monatlichen Termin in Linden bei Fa. Veolia gibt es nicht mehr.

Die sachgerechte Entsorgung von umweltschädlichen Abfällen ist für Privathaushalte kostenlos, die Sammlung ist bereits mit der monatlichen Abfallgebühr bezahlt. Lediglich die Abgabe von Feuerlöschern ist kostenpflichtig.

Sämtliche Anlieferungen beim Schadstoffmobil werden in Transportgefäßen bis höchstens 20 Liter Fassungsvermögen und bis zu einer Gesamt-Höchstmenge von 100 Kilogramm pro Anlieferer entgegengenommen und müssen dem Fachpersonal direkt ausgehändigt werden. Bitte vorher keine Sonderabfälle am Sammelplatz abstellen, um Umweltgefährdungen bzw. Gefährdung von
spielenden Kindern auszuschließen.

Was kann abgegeben werden?

Abgegeben werden können zum Beispiel Batterien, Chemikalien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Holzschutzmittel, Kleber, Lacke, Laugen, Lösemittel, Öle, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Spraydosen mit Inhalt und leere Dosen von Montageschaum. Auch Altmedikamente werden angenommen.

Was kann nicht abgegeben werden?

Nicht abgegeben werden können explosive, asbesthaltige oder radioaktive Materialien und sperrige Güter wie Bahnschwellen. Verfestigte Wandfarben sollten über die Restmülltonne entsorgt werden, entleerte Eimer von Wandfarben gehören zur Abfuhr der gelben Säcke/ Tonnen, ebenso völlig leere Spraydosen.

Im Zweifelsfall wissen die Fachkräfte am Schadstoffmobil, wie der jeweilige Abfall zu entsorgen ist.

Bei Unwetterlagen wie dichtem Nebel, Eis oder Schneeglätte kann das Schadstoffmobil nicht fahren. Bitte nutzen Sie in einem solchen Fall einen anderen Termin.

Weitere Informationen gibt die Abfallberatung des Landkreises Gießen gern per Telefon (0641 9390-1996, -1997, -1998 oder -1999) sowie per E-Mail (abfallwirtschaft@lkgi.de). Sämtliche aktuellen Abfuhrtermine sind auch im Internet einsehbar wwu.landkreis-giessen.de, direkt bei „schnell gefunden“ unter „Abfuhrkalender“. Dort sind auch die einzelnen Standorte des Schadstoffmobils jeweils als Kartenansicht zu sehen.