Keine Mitgliederversammlung des SVA im März 2021
Liebe Mitglieder,
in einer online Vorstandssitzung am 03.02.2021 hat sich der Vorstand einstimmig dafür ausgesprochen, die Mitgliederversammlung, die laut Satzung im 1. Quartal des Jahres stattfinden soll, auf einen noch nicht festgelegten Termin später im Jahr zu verschieben.
Das Covid Abmilderungsgesetz vom 22.12.2020 regelt in § 5 Abs. 2a, dass der Vorstand nicht verpflichtet ist, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist.
Von dieser Möglichkeit wollen wir Gebrauch machen, um möglichst vielen unserer über 1000 Mitglieder die Möglichkeit zu geben, an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen zu können.
Der Verein ist weiter handlungsfähig, denn der gesamte geschäftsführende Vorstand, die Rechnerin und die Mitgliederverwalterin sowie die Schriftführerin wurden im Jahr 2020 für 2 Jahre gewählt. Das gleiche gilt für die Abteilungsleiter und Stellvertreter der Handball- und Gymnastikabteilung. Die Abteilungsleiter/Stellvertreter Fußball und Tischtennis bleiben nach § 5 Abs.1 des o. g. Gesetzes bis zur Abberufung oder Bestellung eines Nachfolgers im Amt.
Wie alle hofft auch der SVA Vorstand auf einen positiven Verlauf in der Bekämpfung der Pandemie und auf die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung vielleicht sogar im Freien baldmöglichst nachholen zu können.
Bis dahin bleibt gesund und zuversichtlich und nehmt gerne die diversen online Angebote der Abteilungen wahr!
Astrid Horn
Vorsitzende