Freitag, November 1, 2024
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Straßenreinigung und Beseitigung von Grasbewuchs, Unkraut usw.

Es wurde festgestellt, dass wieder vor zahlreichen Grundstücken die Gehwege einschließlich der Rinnen zum Teil mit Gras und Unkraut bewachsen sind.

Grasbewuchs auf Gehwegen ist ein Zeichen unvollständiger Straßenreinigung und wirkt sich soweit auf die betreffenden Grundstücke als auch auf den gesamten Straßenzug negativ aus.

Weiterhin werden durch den Pflanzenbewuchs oft Gehwegplatten gelockert, Rinnen und Abflüsse verstopft.

Die Beseitigung solcher Schäden erfordert u.a. auch finanzielle Aufwendungen, die bei ordnungsgemäßer Straßenreinigung vermieden werden könnten.

Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass die Beseitigung von Gras, Unkraut u.ä. Teil unserer Straßenreinigungssatzung ist und dass die zur Reinigung Verpflichteten einmal wöchentlich die Straßenfläche vor ihren Grundstücken reinigen müssen.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fernwald