Dienstag, April 16, 2024
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Das Schadstoffmobil kommt

Der nächste Termin der mobilen Schadstoffsammlung des Landkreises Gießen ist: am Freitag, dem 21. Februar 2020.

Annerod, Turnhalle von 14.00 – 14.30 Uhr.

Albach, Festplatz/Sportplatz Graudornstraße von 15.00 – 15.30 Uhr.

Steinbach, Fernwaldhalle von 16.00 – 17.00 Uhr.

Das Schadstoffmobil fährt zweimal jährlich jeden Ortsteil in Stadt und Landkreis Gießen an.

Wer die Termine in der direkten Umgebung nicht wahrnehmen kann, kann die regelmäßigen Abgabetermine nutzen.

Diese sind:

An jedem Samstag von 9 – 12 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220).
Am jeweils ersten Freitag im Monat von 15 – 17 Uhr auf dem Festplatz auf der Helle in Laubach.
Gewerbebetriebe können am jeweils ersten Mittwoch im Monat von 9 – 11 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum AWZ Gießen (Lahnstraße 220) im Rahmen der gesetzlichen Kleinmengenregelung gefährliche Abfälle (gegen Übernahmeschein und kostenpflichtig) am Schadstoffmobil abgeben.
Die sachgerechte Entsorgung von umweltschädlichen Abfällen ist für Privathaushalte kostenlos, die Sammlung ist bereits mit der monatlichen Abfallgebühr bezahlt. Die Abgabe von Feuerlöschern ist kostenpflichtig.

Sämtliche Anlieferungen beim Schadstoffmobil werden in Transportgefäßen bis höchstens 20 Liter Fassungsvermögen und bis zu einer Gesamt-Höchstmenge von 100 Kilogramm pro Anlieferer entgegengenommen und müssen dem Fachpersonal direkt ausgehändigt werden. Bitte vorher keine Sonderabfälle am Sammelplatz abstellen, um Umweltgefährdungen bzw. Gefährdung von spielenden Kindern auszuschließen.

Was kann abgegeben werden?
Abgegeben werden können zum Beispiel Altmedikamente, Batterien, Chemikalien, Energiesparlampen, Holzschutzmittel, Kleber, Lacke, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösemittel, Öle, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Spraydosen mit Inhalt und leere Dosen von Montageschaum. Auch kleine Elektrogeräte bis Toastergröße können am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Was kann nicht abgegeben werden?
Nicht abgegeben werden können explosive, asbesthaltige oder radioaktive Materialien und sperrige Güter wie Bahnschwellen. Verfestigte Wandfarben sollten über die Restmülltonne entsorgt werden, entleerte Eimer von Wandfarben gehören zur Abfuhr der gelben Säcke/ Tonnen, ebenso völlig leere Spraydosen.

Im Zweifelsfall wissen die Fachkräfte am Schadstoffmobil, wie der jeweilige Abfall zu entsorgen ist.

Bei Unwetterlagen wie dichtem Nebel, Eis oder Schneeglätte kann das Schadstoffmobil nicht fahren. Bitte nutzen Sie in einem solchen Fall einen anderen Termin.

Weitere Informationen gibt die Abfallberatung des Landkreises Gießen gern per Telefon (0641 9390-1996, -1997, -1998 oder -1999) sowie per E-Mail (abfallwirtschaft@lkgi.de). Sämtliche aktuellen Abfuhrtermine sind auch im Internet einsehbar www.landkreis-giessen.de, direkt bei „schnell gefunden“ unter „Abfuhrkalender“. Dort sind auch die einzelnen Standorte des Schadstoffmobils jeweils als Kartenansicht zu sehen.