Dienstag, April 16, 2024

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  • GV Eintrach Steinbach – Einladung zu den Jahreshauptversammlungen 2020 und 2021
    19:30 -22:00
    29.04.2022

    Liebe Mitglieder,

    unsere Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 findet am Freitag, den 29. April 2022, in der Gaststätte „Hessischer Hof“ in Fernwald-Steinbach statt. Beginn 19.30 Uhr.
    Unsere Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021 findet, am Freitag, den 29. April 2022, in der Gaststätte „Hessischer Hof“ in Fernwald-Steinbach statt. Beginn 20.30 Uhr – (im Anschluss an die vorhergehende Versammlung für das Jahr 2020)

    Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein.
    Folgende Tagesordnung gilt für beide nacheinander stattfindenden Jahreshauptversammlungen.

    Tagesordnung:

    1. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden
    2. Bericht des Schriftführers
    3. Bericht des Rechners
    4. Bericht der Rechnungsprüfer
    5. Entlastung des Vorstandes
    6. Vorstandswahlen
    7. Wahl eines Rechnungsprüfers
    8. Ehrungen
    9. Verschiedenes

    Anträge zur jeweiligen Tagesordnung sind gemäß unserer Satzung mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand einzureichen.

    Für die Durchführung der beiden Veranstaltungen sind die auf Grund der Corona-Pandemie am 29.April 2022 geltenden Zugangsregelungen zu beachten. Die dann für den Zutritt erforderlichen Nachweise sind als Voraussetzung für die Teilnahme mitzuführen und vorzulegen. Für Durchführung der Veranstaltung sind die dann geltenden Hygiene- und Abstandsregeln mit zu beachten,
    dies gilt auch insbesondere für das Tragen eines eigenen medizinischen Mund- und Nasenschutzes.

30
  • AWO Ortsverein Fernwald Jahreshauptversammlung
    14:00 -17:00
    30.04.2022

    Liebe Mitglieder,
    wir hoffen Ihr seid alle gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Euch ein glückliches und vor allen Dingen gesundes Jahr 2022.

    Die AWO Fernwald plant am 30. April 2022 ab 14:00 Uhr im Bürgerhaus Annerod die Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 durchzuführen.
    Parallel dazu wird der Vorstand gem. Artikel 2, S 5 des Gesetzes zur Abmilderung der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht schriftliche Abstimmungen und Wahlen per Brief vorbereiten.

    Jedes Mitglied erhält die Möglichkeit in der Zeit vom 11. April bis 30. April 2022 abzustimmen, auch wenn er oder sie nicht persönlich an der Mitgliederversammlung
    teilnehmen kann bzw. möchte. Wer vorab nicht schriftlich abstimmen kann Oder möchte, kann sein Stimmrecht selbstverständlich auch in der Mitgliederversammlung ausüben.

    Sollte die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung nicht stattfinden können, da es beispielsweise die Pandemielage nicht zulässt, wird ausschließlich schriftlich abgestimmt.
    Genauere Informationen erhalten alle Mitglieder ab dem 28. März 2022 per Brief und unter http://www.awo-fernwald.de.

    Das Vorstandsteam der
    AWO-FernwaId

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